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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

1.1. Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und Chez Mimi Catering, im Vogelsang 22, 79539 Lörrach (nachfolgend Caterer oder Catering genannt) gelten ausschließlich diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von Chez Mimi Catering ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.

1.2. Von diesen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

1.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

2. Angebot und Vertragsabschluss

2.1. Die Angebote sind freibleibend, es sei denn aus der Auftragsbestätigung ergibt sich etwas anderes. Werden Angebote nach den Angaben des Auftraggebers oder dessen zur Verfügung gestellten Unterlagen ausgearbeitet, übernimmt der Caterer keinerlei Haftung für die Richtigkeit der erhaltenen Angaben und Unterlagen.

2.2. Die Einholung eventuell erforderlicher behördlicher Genehmigungen, Konzessionen oder sonstiger Genehmigungen ist Aufgabe des Kunden und nur dann Bestandteil des Angebots, wenn dies schriftlich vereinbart ist.

2.3. Sollten einzelne Artikel des Angebotes nicht zeitgerecht beschaffbar sein, behält sich Chez Mimi Catering einen Austausch gegen gleichwertige Ware vor.

2.4. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung des Auftraggebers bzw. der Auftragsbestätigung des Caterers zustande.

2.5. In Anspruch genommene Beratungen oder Vorverkostungen von Speisen werden bei nicht Zustandekommen des Vertrages dem Kunden entsprechend in Rechnung gestellt.

3. Lieferung/Übergabe/Abholung

3.1. Erfolgt die Lieferung durch Chez Mimi Catering, so werden Lieferkosten berechnet. Die Anlieferung erfolgt nach gesonderter Vereinbarung. Der Besteller hat dafür zu sorgen, dass am Liefer- sowie Abholtag und zur Liefer- sowie Abholzeit der Zugang zum Veranstaltungsraum frei zugänglich ist. Der Besteller oder ein Bevollmächtigter hat bei der Anlieferung oder Abholung anwesend zu sein. Die Waren werden angeliefert und mit der Platzierung dieser am vereinbarten Lieferort ist die Dienstleistung „Anlieferung“ abgeschlossen.

3.2. Sollte ein Aufbau durch das Catering vereinbart worden sein, hat der Besteller dafür zu sorgen, dass der entsprechende Raum gut zugänglich, von behinderndem Mobiliar frei geräumt und mit Mobiliar entsprechend der Vereinbarung bestückt ist. Eventuelle Besonderheiten (z.B. Treppen, kein Aufzug, etc.) müssen bis spätestens 2 Tage vor Anlieferung mitgeteilt werden.

3.3. Eventuelle Beanstandungen sind sofort (nach Möglichkeit vor Ort), längstens aber binnen 2 Tagen nach Übergabe/ Leistung vom Kunden bekannt zu geben, da andernfalls die Leistung vom Kunden als akzeptiert gilt. Für unsachgemäße Lagerung durch den Auftraggeber übernimmt das Catering keinerlei Haftung.

3.4. Die Sorgfaltspflicht für angemietete Gegenstände obliegt ab Übernahme bis zur Rückstellung dem Auftraggeber. Allfällige Schäden oder Verlust sind vom Auftraggeber zu vertreten.

3.5. Alle vom Caterer angelieferten Materialien und Gegenstände mit Ausnahme der Holzschiffchen, Speisen und Getränke stehen und bleiben im Eigentum des Caterers und werden nur leih- bzw. mietweise überlassen.

3.6. Fahrtkosten werden separat berechnet. Es werden 50 Euro bis 30km berechnet. 

3.7. Eventuell noch ausstehende Teilleistungen oder gerügte Mängel werden schnellstmöglich nachgeholt bzw. beseitigt. Sofern sie die Gesamtleistung nicht wesentlich beeinträchtigen, berechtigen sie nicht zur Verweigerung der Abnahme.

4. Preise

4.1. Alle Preise und Preisangaben verstehen sich auch ohne ausdrückliche Bezeichnung als solche in EURO ohne gesetzliche Steuern und Abgaben und sonstige, eventuell anfallende öffentlich-rechtlichen Nebenabgaben.

4.2. Die Angebotspreise gelten drei Monate ab Vertragsschluss. Nach Ablauf dieser drei Monate ist der Caterer berechtigt, die Preiserhöhungen oder –senkungen der Hersteller oder Lieferanten oder Lohnerhöhungen oder -senkungen an den Auftraggeber weiterzugeben. Der Auftraggeber kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Preis mehr als 10% über dem Preis bei Vertragsschluss liegt.

4.3. Verzögert sich der Beginn oder Fortgang der Leistungserbringung aus Gründen, die nicht vom Caterer zu vertreten sind, so ist er berechtigt, den hierdurch eingetretenen Mehraufwand gesondert zu berechnen.

4.4. Bei einer Überschreitung des Zeitraums von 120 Tagen zwischen Auftragsannahme und Vertragsbeginn, behält sich Chez Mimi Catering das Recht vor, eine Preisänderung vorzunehmen, soweit dies für den Vertragspartner zumutbar ist. Grundlage einer solchen Preisänderung können nur Umstände sein, die bei Nichtanpassung zu einer Gewinnschmälerung bei Chez Mimi Catering führen würden (insbesondere Steigerung des Verbraucherindexes, der Produktions- und Personalkosten oder Einkaufspreise, zusätzliche behördliche Hygieneanforderungen bzgl. Herrichtung und Verpackung der Speisen). 

5. Personenanzahl

Geringfügige Änderungen der Personenanzahl müssen bis sechs Werktage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich bestätigt werden. Chez Mimi Catering behält sich vor, Preisanpassungen gemäß der veränderten Personenanzahl vorzunehmen. Änderungen der Personenzahl sind nur bis vier Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich. Die bestätigte Personenzahl ist gleichsam ausschlaggebend für die Rechnungserstellung, unabhängig wie viele Personen tatsächlich bei der Veranstaltung anwesend waren.

6. Reinigung/ Rückgabe Geschirr

6.1. Das Buffetgeschirr & Equipment muss gespült zurückgeben werden. Auf Wunsch übernimmt Chez Mimi Catering gegen Gebühr die Reinigung für den Kunden (40 Euro zzgl. MwSt.).

6.2. Bei Rückgabe von ungespültem Geschirr ist das Geschirr grob gereinigt und von Essensresten
befreit zu übergeben. Sollte das zurückgegebene Geschirr nicht frei von Essensresten sein,
wird für die Entsorgung der Essensreste eine Gebühr in Abhängigkeit vom Aufwand in
Rechnung gestellt.

6.3. Geschirrrückgaben für Wochenend-Caterings sind möglich montags zwischen 15-18 Uhr oder
nach vorheriger telefonischer Rücksprache.

6.4. Bei Abholung des Geschirrs durch den Fahrer bitte das Equipment vollständig und
abholbereit bereitstellen. Es erfolgt keine Kontrolle auf Vollständigkeit vor Ort. Ein
Buffetabbau durch den Fahrer findet nicht statt. Eine erneute Abholung durch den Fahrer
findet nicht statt. Eine erneute Abholung aufgrund nicht vollständiger Rückgabe wird in
Rechnung gestellt.

6.5. Beschädigte oder nicht vollständig zurückgegebenes Geschirr/Gläser/Equipment wird zum
Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt.

6.6. Der Verleih von Geschirr/Equipment beinhaltet nicht deren Aufbau.

7. Stornobedingungen

Nach der Auftragserteilung kann der Kunde seinen Vertrag bis zu Beginn der Veranstaltung kündigen. Je nach Zeitpunkt der Kündigung ist der Caterer berechtigt, eine Stornierungsgebühr gemäß folgender Staffelung zu berechnen:

  • bis 28 Tage vor Veranstaltungstermin 25% des Auftragsvolumens

  • bis 7 Tage vor Veranstaltungstermin 50% des Gesamtauftragsvolumens

  • bis 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn 75% des Gesamtauftragsvolumens

  • weniger als 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn 100% aufgrund der anfallenden Unkosten und der Terminfreihaltung.

Eine kostenfreie bzw. gegen Zahlung einer Stornopauschale erfolgende Stornierung ist nicht möglich, soweit Chez Mimi Catering in Erwartung der Vertragserfüllung mit der Herstellung bzw. Produktion der Bestellung beginnt und diese auf kundenspezifischen Wunsch erfolgt.

8. Zahlungsbedingungen

8.1. Zahlung der Rechnung hat nach Rechnungserhalt innerhalb 14 Tage netto ohne Abzug zu erfolgen.

8.2. Bei Zahlungsverzug gelten 10% Verzugszinsen als vereinbart.

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Miriam Brossok
Chez Mimi Catering
Birkenweg 46
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